Begutachtungsverfahren
Ausgangsbasis für das Begutachtungsverfahren in der Zeitschrift „Prace Germanistyczne /Germanistische Werkstatt“ sind die Empfehlungen der Broschüre „Dobre praktyki w procedurach recenzyjnych w nauce“, Warszawa 2011 (veröffentlicht unter: https://www.bip.pw.edu.pl/Wladze/Zespoly-Rady-Komisje-Kapituly-Rzecznicy/Archiwum/kadencja2012-2016/Komisja-ds.-Etyki-Zawodowej/Materialy-pomocnicze/Dobre-praktyki-w-procedurachrecenzyjnych-w-nauce).
Autoren, die einen Text zur Veröffentlichung in der Zeitschrift „Prace Germanistyczne / Germanistische Werkstatt“ einreichen, erklären sich damit einverstanden, das in der oben genannten Zeitschrift geltende Begutachtungsverfahren zu durchlaufen.
Die eingereichten Texte unterliegen einer formalen und inhaltlichen Vorprüfung durch das Redaktionskollegium. Artikel, die die Anforderungen an eine wissenschaftliche Werkstatt erfüllen und den formalen Anforderungen gemäß den „Richtlinien zur Manuskriptgestaltung“ (veröffentlicht unter: http://ger.wfil.uni.opole.pl/wp-content/uploads/6_Wytyczne_redakcyjne.pdf) entsprechen, werden zum weiteren Verfahren zugelassen.
Die Autoren sind verpflichtet, die eingereichten Manuskripte einer Sprachkorrektur durch einen Muttersprachler zu unterziehen. Alle Angaben zu den Autoren und Informationen, die zur Identifizierung der Autoren beitragen könnten, werden aus den Manuskripten entfernt.
Der Redaktionsausschuss wählt Gutachter aus Fachleuten auf dem Gebiet aus – dies kann aus der Liste der festen Gutachter der Zeitschrift erfolgen (veröffentlicht unter: http://ger.wfil.uni.opole.pl/redakcja-i-recenzenci-redaktion-und-gutachter/) oder außerhalb davon.
Die Gutachter müssen sich vergewissern, dass kein Interessenkonflikt mit den Autoren des Manuskripts besteht (keine direkte persönliche Beziehung, keine berufliche Abhängigkeit und keine direkte wissenschaftliche Zusammenarbeit an dem zur Veröffentlichung eingereichten Text), worüber sie eine entsprechende Erklärung abgeben. Die Gutachter gehören nicht dem wissenschaftlichen Rat der Zeitschrift an; ihre Liste wird in jedem Band der Zeitschrift veröffentlicht, ohne dass die Namen der Gutachter der einzelnen Texte bekannt gegeben werden. Die Schriftleitung der Zeitschrift schickt die Texte an zwei Gutachter zur Bewertung.
Die Begutachtung erfolgt auf der Grundlage der Anonymität (Blind Review-Verfahren): Gutachter und Autoren kennen die Identität des jeweils anderen nicht. Es ist nicht möglich, Informationen zur Identität des Gutachters zu erhalten.
Bei der Begutachtung werden der inhaltliche Wert des Textes, die Klarheit und Originalität des Forschungsproblems, die Zuverlässigkeit der Forschungshypothesen, die Angemessenheit der angewandten Forschungsmethoden und das Literaturverzeichnis berücksichtigt. Die Begutachtung wird schriftlich auf einem Begutachtungsformular abgefasst und enthält eine eindeutige Schlussfolgerung, ob der Artikel zur Veröffentlichung angenommen werden soll oder nicht, oder eine Schlussfolgerung, dass der Artikel zur Veröffentlichung angenommen werden soll, wenn der Autor bestimmte Bedingungen erfüllt (Korrektur oder Ergänzung).
Nachdem der Redaktionsausschuss das Gutachten erhalten hat, informiert die Schriftleitung den Verfasser des eingereichten Manuskripts über das Ergebnis.
Die endgültige Entscheidung, den Text zum Druck zuzulassen, wird vom Redaktionsausschuss getroffen, nachdem der Autor die im Gutachten angegebenen Korrekturen und Ergänzungen vorgenommen hat. Das Phänomen des ghostwriting und des guest autorship wird als Ausdruck wissenschaftlicher Unredlichkeit behandelt, aufgedeckte Fälle werden demaskiert, einschließlich der Benachrichtigung der betreffenden Stellen (Institutionen, die den Autor beschäftigen, wissenschaftliche Gesellschaften usw.).