Veröffentlicht am: 2020-06-20

Zur Homonymie der Rede vom Gewissen

Werner Wolbert
Studia Teologiczno-Historyczne Śląska Opolskiego
Rubrik: Wissenschaftliche Artikel
DOI https://doi.org/10.25167/sth.1946

Abstract

In Publikationen zum Thema „Gewissen“ wird meist zu wenig die Mehrdeutigkeit dieses Terminus beachtet. Im Sinne von praktischer Vernunft etwa betrifft das Urteil des Gewissens alle Menschen nach dem gleichen Maßstab, als innerer Gesetzgeber und Richter nur die jeweilige Person, wobei sich für die Ethik die Frage stellt, wie solche innere Gesetzgebung (Autonomie) zu verstehen ist. Bisweilen bezeichnet „Gewissen“ auch das sittliche Subjekt, den Adressaten des Gewissensspruchs.

Schlagworte:

Gewissen, praktische Vernunft, moral sense, Autonomie

Dateien herunterladen

Zitierregeln

Wolbert, W. (2020). Zur Homonymie der Rede vom Gewissen. Studia Teologiczno-Historyczne Śląska Opolskiego, 40(1), 27–53. https://doi.org/10.25167/sth.1946

Zitiert von / Teilen


##plugins.themes.libcom.BOCookieBarText##