In Publikationen zum Thema „Gewissen“ wird meist zu wenig die Mehrdeutigkeit dieses Terminus beachtet. Im Sinne von praktischer Vernunft etwa betrifft das Urteil des Gewissens alle Menschen nach dem gleichen Maßstab, als innerer Gesetzgeber und Richter nur die jeweilige Person, wobei sich für die Ethik die Frage stellt, wie solche innere Gesetzgebung (Autonomie) zu verstehen ist. Bisweilen bezeichnet „Gewissen“ auch das sittliche Subjekt, den Adressaten des Gewissensspruchs.
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